2020/2021
Am 01.06.2021 wird die neue Allgemeinverfügung (Infektionsschutzregeln im Überblick) des Landes Thüringen in Kraft treten. Die erfreuliche Entwicklung der für Entscheidungen maßgebenden Inzidenzzahlen in Thüringen und im Weimarer Land bringt den Übergang zur Phase GRÜN in greifbare Nähe.
Wenn die Inzidenz an 5 Werktagen unter 50 oder unter 35 liegt, hat das für unsere Schule möglicherweise schon ab 03.06.21 folgende Auswirkungen bzw. Folgerungen:
Für unsere Schule gilt dann die Stufe „Grün“ mit primärem Infektionsschutz (Infektionsschutzregeln im Überblick).
1. Präsenzunterricht (bei Inzidenz unter 50)
Klassenstufe |
5-6 |
7-10 |
Anwesenheit |
Alle Schüler*innen täglich in der Schule (angepasster Stundenplan) |
Alle Schüler*innen täglich in der Schule (angepasster Stundenplan) |
Ausnahmen von der Präsenzpflicht |
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Häusliches Lernen |
Erfolgt für Schüler*innen, denen eine Ausnahme von der Präsenzschulpflicht auf Antrag genehmigt wurde und für Schüler*innen, die sich dem regelmäßigen Selbsttest bzw. der MNB verweigern oder deren Sorgeberechtigte dies ablehnen. |
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Betretungsverbot |
Wie bisher (siehe unten) |
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Pflicht zum Tragen der MNB |
Generell im Schulhaus und in den Toiletten (einfache MNB)
Keine MNB im Unterricht |
Zwischen 35 und 50 Schulhaus und Toiletten (qualifizierte MNB ) + MNB im Unterricht Unter 35 Schulhaus und Toiletten (einfache MNB ) Keine MNB im Unterricht |
Testpflicht |
Im Juni zweimal in der Woche |
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Befreiung von der Testpflicht |
Mit Nachweis (geimpft – genesen – getestet):
Zur Befreiung a) und b) muss einmalig der Nachweis geführt werden und die Dokumentation erfolgt in den Dokumenten zur Klassenführung bei/m Klassenleiter*in |
2. Sportunterricht
Der Sportunterricht kann mit allen Sportarten im Freien stattfinden. Je nach neuer Allgemeinverfügung des Kreises Weimarer Land eventuell auch in der Turnhalle – aktuell nicht erlaubt.
Im Sportunterricht gilt generell keine Pflicht zum Tragen der MNB.
3. Musikunterricht
Es gibt keine Einschränkungen in der Allgemeinverfügung des Landes. Die aktuelle Verfügung des Weimarer Landes verbietet momentan Singen und Instrumentalunterricht.
4. Mittagessen
Möglichst keine Durchmischung der Klassen.
Tragen der MNB
- beim Anstehen in der Warteschlange und im gesamten Speisesaal
- Ausnahme: Beim Essen selbst.
5. Lernen am anderen Ort (Museen, Schullandheime etc.) und im Schulhaus mit externen Partnern
Inzidenz zwischen 50 und 100: Tagesausflüge und Wandertage im Freien
Inzidenz zwischen und 50 -35: Tagesausflüge und Wandertage mit Indoor-Aktivitäten
Hygienevorschriften vor Ort gelten
Inzidenz unter 35: Lernen am anderen Ort ohne Einschränkung
Hygienevorschriften vor Ort gelten
Auch die Zusammenarbeit mit externen Partnern in der Schule ist entsprechend der Hygienemaßnahmen der Schule möglich.
6. Tests + Prüfungen bei Nichtteilnahme an wöchentlichen Testungen und/oder fehlender MNB
Notwendige Leistungsnachweise/Klassenarbeiten und die Prüfungen können und sollen absolviert werden. Für diese Schüler*innen werden von der Schule separate Zeiten und Räume inkl. Aufsichten zur Verfügung gestellt.
7. Betretungsverbot bei Symptomen
- mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- mit Muskelschmerzen;
- mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38 Grad Celsius;
- mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
- ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
- einer Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere, wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betretungsverbot gilt nicht für Kinder mit Rhinorrhoe (laufen-der Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, gemäß der Beurteilung eines Sorgeberechtigten. Diese Regelungen gehen auf neueste wissenschaftlich begründete S3-Leitlinien zum Infektionsschutz an Schulen zurück.
8. Betretungsverbot für Sorgeberechtigte und einrichtungsfremde Personen
Aktuell gilt noch die Allgemeinverfügung des Weimarer Landes.
Inzidenz unter 50: Einrichtungsfremden Personen ist für Unterrichtsangebote und zusätzliche Lernangebote der Zutritt zu gestatten.
Wir freuen uns, wenn wir in wenigen Tagen wieder alle Schüler*innen im Präsenzunterricht begrüßen und wir somit in einen geregelten Schulbetrieb wechseln können.
Martina Weyrauch
Sommerkurse
In den Wochen 26.-30.07.2021 und 02.-06.08.2021 werden Sommerkurse angeboten.
Bitte meldet euch dazu bis zum 18.06.2021 an. Nutz dazu das Anmeldeformular.
- Start in das neue Schuljahr 2020/21
- Der erste Elternabend ist für den 14.09.20 geplant. Ggf. werden wir diesen Elternabend stufenweise durchführen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bis zum 28.08.20.
- Aktuelle Informationen (zum vergrößern bitte Bilder anklicken).
- Der erste Elternabend ist für den 14.09.20 geplant. Ggf. werden wir diesen Elternabend stufenweise durchführen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bis zum 28.08.20.
Wir wünschen all unseren Schülerinnen und Schülern, allen Pädagogen und technischen Kräften eine schöne Sommerpause. Bleibt alle/Bleiben Sie alle gesund!
Foto: G. Witzmann Bearbeitung: M. Weyrauch |
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- Heute fand der alljährliche Benefiz-Lauf statt. Viele unserer Schülerinnen und Schüler haben sich enorm angestrengt und vorab auch viele Sponsoren geworben. Nun dürfen wir auf das Ergebnis gespannt sein. Einen Teil des Erlöses geben wir wieder für einen guten Zweck und von dem anderen Betrag wollen wir Unterrichtsräume mit Beamer ausstatten, so dass digitaler Unterricht zumindest ansatzweise möglich ist.
- Die Klassen 8a/8b absolviert die Berufsfelderkundung im HBZ/Grone wie geplant.
- Die Schulen im Weimarer Land sind wieder in Phase grün. Der Unterricht läuft nach Stundenplan. https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/schulen-im-landkreis-weimarer-land-wechseln-vorzeitig-ab-1-oktober-zurueck-in-den-regelbetrieb/